Unter diesem Punkt möchten wir Ihnen erste Antworten zu Fragen geben, die uns von Interessenten bei ersten Kontakten sehr häufig gestellt werden. Sie können und sollen selbstverständlich kein persönliches Beratungsgespräch ersetzen. Wir wollen Ihnen aber dabei helfen, sich auf ein solches Gespräch vorzubereiten, damit Ihnen im Gespräch die für Sie relevanten Lösungen schnell angeboten werden können.
Sprungbrett
Allgemeine Fragen
Kann ich meine hilfsbedürftige Mutter schon bei einer beginnenden Demenz unterstützen?
Demenz ist der Oberbegriff für Erkrankungsbilder, die mit dem Verlust der geistigen Funktionen wie Denken, Erinnern, Orientierung und Verknüpfen von Denkinhalten einhergehen. Die Krankheit führt dazu, dass alltägliche Aktivitäten nicht mehr eigenständig durchgeführt werden können. Die am häufigsten auftretende Form der Demenz ist die Alzheimer-Krankheit. Bisher gibt es keine Lösung, Demenz langfristig aufzuhalten. Aber der Verlust des Kurzzeitgedächtnisses kann verlangsamt werden. In Betreuungsvereinen (wie in unserer Angehörigengruppe Kornblume ;Verlinkung) gibt es Hilfe und Beratung für die Umgehensweise mit dermerziell erkrankten Menschen. Wir können ihnen die für Sie richtigen Ansprechpartner nennen.
Milieu- und biografieorientiertes Arbeiten. Was habe ich darunter zu verstehen?
Jeder Mensch hat eine Vergangenheit und ist in einem bestimmten sozialen Umfeld aufgewachsen und beheimatet. Trotz Umzug in eine Pflegeeinrichtung soll das Gefüge weitestgehend erhalten bleiben. Für die Mitarbeiter ist es deshalb wichtig zu wissen, wie der Pflegebedürftige früher gelebt hat, welche natürlichen Ängste er hatte und was ihm am Herzen lag.
Was sind Pflegestufen und wozu dienen sie?
Hier hat der Gesetzgeber u. a. für die ältere Generation eine Möglichkeit geschaffen staatliche Hilfe und Unterstützung in Form von Geld- und Sachleistungen zu bekommen. Um die Unterstützung ihn Anspruch nehmen zu können, ist ein nachvollziehbarer Hilfebedarf nachzuweisen, der sich in Form einer Pflegestufe wiederspiegelt. Grundsätzlich ist nicht die Schwere einer Erkrankung oder Behinderung maßgeblich. Als Grundlage für die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit gelten
die konkrete Funktionseinschränkung und der daraus resultierende Hilfebedarf.
die konkrete Funktionseinschränkung und der daraus resultierende Hilfebedarf.
Welche Pflegestufen gibt es?
Entsprechend der Schwere der Pflegebedürftigkeit existieren drei Pflegestufen nach § 15 SGB XI:
Darüber hinaus gib es die "Härtefall-Regelung" (Pflegestufe 3+). Die aber nur dann zum Tragen kommt, wenn der Pflegeaufwand in der Stufe 3 außerordentlich intensiv ist.- Pflegestufe 1 'Erhebliche Pflegebedürftigkeit' wird zugesprochen, wenn u. a. der Zeitaufwand der Pflege täglich mindestens 90 Minuten beträgt und auf die Grundpflege davon mehr als 45 Minuten entfallen;
- Pflegestufe 2 'Schwerpflegebedürftigkeit' wird zugesprochen, wenn u. a. der Zeitaufwand der Pflege täglich mindestens 180 Minuten beträgt und auf die Grundpflege davon mehr als 120 Minuten entfallen.
- Pflegestufe 3 'Schwerstpflegbedürftigkeit' wird zugesprochen, wenn u. a. der Zeitaufwand der Pflege täglich mindestens 300 Minuten beträgt und auf die Grundpflege davon mehr als 240 Minuten entfallen.
Darf ich als Tochter für meine pflegebedürftige Mutter entscheiden und unterschreiben?
Ja, aber nur wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Ehegatten und Kinder sind aufgrund der Verwandtschaftsverhältnisse nicht automatisch vertretungsberechtigt. Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, dass der Vollmachtgeber für verschiedene Bereiche Vollmachten erteilt, wie z. B. das Vermögen, die Gesundheit, das Aufenthaltbestimmungsrecht. Ratsam ist es daher, schon frühzeitig alles Wichtige zu regeln (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsgesetz). Auf der anderen Seite sollte sich aber auch der Vollmachtnehmer Gedanken machen, ob er alle Bereiche, für die er die Vollmacht erteilt bekam, abdecken kann oder ob gewisse Bereiche nicht besser von einem unabhängigen Dritten geregelt werden können. Wenn keine Vollmacht vorliegt, wird auf Antrag des Vormundschaftsgerichts ein gesetzlicher Betreuer bestimmt.
Was bedeutet Verhinderungspflege?
Bei einer häuslichen Pflege, die bereits länger als 6 Monate (bis zum 30. Juni 2008: 12 Monate) andauert, ist die Inanspruchnahme einer „Verhinderungspflege“ durch eine Ersatzkraft möglich (§ 39 SGB XI). Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson infolge Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen „an der Pflege gehindert ist“. Für die Gewährung der Ersatzpflege ist es nicht nötig, dass die Pflegeperson abwesend ist. Die Kosten werden jährlich für eine Dauer von bis zu insgesamt 4 Wochen und ab 1. Juli 2008 bis zu einem Höchstbetrag von 1470 € übernommen (vorher 1432 €). Bei der Ersatzkraft kann es sich auch um einen professionellen Pflegedienst handeln. Während der Dauer des Bezugs der Verhinderungspflege ruht der Bezug von Pflegegeld. Am ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird Pflegegeld gezahlt.
Fragen zur ambulanten Pflege
Kann ich ambulante Pflege auch in Anspruch nehnmen, wenn ich keine Pflegestufe habe?
Selbstverständlich können Sie ambulante Pflege auch dann in Anspruch nehmen wenn Sie keine oder noch keine Pflegestufe haben. Für die erbrachten Leistungen erhalten Sie am Ende eines Abrechnungszeitraums eine Rechnung. Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen, wird in einem ausführlichen Gespräch mit Ihnen gemeinsam erarbeitet.
Wer zahlt was?
Das bereits seit 1995 in Kraft getretene Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) regelt unter anderem die Ansprüche benötigter Hilfen pflegebedürftiger Menschen und die damit verbundenen Kosten. Die Leistungen des Pflegeversicherungsgesetzes sollen helfen, die Situation der Pflegebedürftigen zu erleichtern und zu unterstützen. Der pflegerische Aufwand muss in allen Pflegestufen gegenüber dem hauswirtschaftlichen Aufwand eindeutig im Vordergrund stehen.
| ambulant | 2007 | 2008 | 2010 | 2012 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegestufe 1 | 384 | 420 € | 440 € | 450 € |
| Pflegestufe 2 | 921 € | 980 € | 1.040 € | 1.100 € |
| Pflegestufe 3 | 1.432 € | 1.470 € | 1.510 € | 1.550 € |
| Härtefall | 1.918 € | keine Veränderung | ||
| Pflegegeld | 2007 | 2008 | 2010 | 2012 |
| Pflegestufe 1 | 205 € | 215 € | 225 € | 235 € |
| Pflegestufe 2 | 410 € | 420 € | 430 € | 440 € |
| Pflegestufe 3 | 665 € | 675 € | 685 € | 700 € |
Was ist eine Pflegesachleistung?
Bei der Pflegesachleistung nehmen Sie die Dienste eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch, der die Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie einen häuslichen Pflegedienst in Anspruch nehmen können?
Sie müssen bei Ihrer Pflegekasse die Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit beantragen. Das gilt auch bei einer angestrebten Einstufung in eine andere Pflegestufe. Den Antrag können Sie selbst oder eine andere, von Ihnen bevollmächtigte Person stellen, dabei hilft Ihnen auch Ihr Hausarzt. Ist dieser Antrag bei der Pflegekasse eingegangen, wird die Pflegekasse Begutachtungstermin vorgeschlagen. Die Begutachtungen laufen immer nach einem bestimmten Schema ab und beinhalten Tests zu Bewegungs- und Wahrnehmungsfähigkeiten. Der Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit wird in Pflegestufen ausgedrückt (die Pflegestufen finden Sie auf dieser Seite unter Allgemeine Fragen, Welche Pflegestufen gibt es?). Die Hilfe der häuslichen Pflege besteht in der Unterstützung bzw. der Übernahme der Verrichtungen des täglichen Lebens. Zu diesen Verrichtungen gehören die Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung.
Welche Leistungen werden von unserem ambulanten Pflegedienst angeboten?
Die Leistungen unseres ambulanten Pflegedienstes unterteilen sich in die Grundpflege, die Behandlungs- und Krankenpflege, in hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie in Information und Anleitung von Pflegebedürftigen und Angehörigen. Daneben bieten wir auch noch ergänzende Leistungen an.
- Grundpflege:
- Hauswirtschaftliche Hilfen:
- Behandlungs- und Krankenpflege:
- ergänzende Dienste:
Fragen zur stationären Pflege
Trägt die Pflegeversicherung alle Heimkosten?
Nein, die Pflegeversicherung ist keine Vollkasko-Versicherung, sie ersetzt nur einen Teil der anfallenden Kosten. Grundsätzlich muss dabei zwischen einer Langzeit-, Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege unterschieden werden. Zur Finanzierung einer vollstationären Langzeitpflege werden die Rente bzw. das Einkommen und das Vermögen des Pflegebedürftigen herangezogen. Unter Umständen können auch nahestehende Angehörige bei der Bereitstellung finanzieller Mittel belangt werden. Wenn es dem zu Pflegenden an finanziellen Mitteln fehlt und keine nahestehenden Angehörigen finanzielle Unterstützung bieten können, übernimmt die Sozialhilfe die restlichen Kosten. Eine pauschale Antwort für die Finanzierung gibt es somit nicht. Sondern es gilt von Person zu Person immer einen Einzelfallbetrachtung. Wichtig ist es daher zu wissen, wie hoch das Einkommen und das Vermögen des Pflegebedürftigen ist, um in einem Beratungsgespräch die Finanzierung klären zu können.
Was ist in den monatlichen Kosten für einen Pflegeplatz alles enthalten?
Das monatliche Entgelt setzt sich aus den einzelnen Entgeltbestandteilen für Pflege, Unterkunft und Verpflegung, sowie Investitionskosten zusammen. Für Bewohner, bei denen eine Pflegestufe zugrunde liegt, wird monatlich ein pauschaler Zuschuss von den Pflegekassen für Pflege, Unterkunft und Verpflegung, je nach Pflegestufe, gezahlt. Bei der Berechnung der Investitionskosten stellt die Einrichtung ihre betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen, soweit sie nicht durch öffentliche Förderung gedeckt sind, dem Bewohner anteilig in Rechnung. Hier ein Beispiel der Gesamtkosten pro Tag für unsere Seniorenresidenz Weserbogen in Bremen (Stand Januar 2010 ). Bitte beachten Sie, dass die Kosten je nach Einrichtung/Region/Pflege- und Betreuungskonzept, sowie dem verhandelten Versorgungsvertrag mit den Behörden variieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich meine Angehörigen für eine Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung anmelden möchte?
In unseren Einrichtungen steht Ihnen die Einrichtungsleitung, die Pflegedienstleitung oder eine ihrer Vertretungen mit Rat und Tat zur Verfügung. Wir beraten Sie vor Ort gerne ausführlich und unverbindlich.
Wer veranlasst den Transport bei der Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung?
Den Transport zu uns müssen Sie in der Regel selbst organisieren. Bei einer Verlegung aus dem Krankenhaus in die Pflegeeinrichtung übernimmt den Transport das Krankenhaus.
Was gehört zu der Grundausstattung eines Pflegezimmers? Können eigene Möbel mitgebracht werden?
Zur Grundausstattung eines Pflegezimmers gehören:
ein Pflegebett, ein Nachttischschrank, ein Kleiderschrank, eine Kommode, ein Tisch mit zwei Stühlen und eine Garderobe.
Um dem Pflegebedürftigen das Einleben in sein neues Zuhause zu erleichtern, begrüßen wir es, wenn kleine Einrichtungsgegenstände (Stehlampe, Sessel, Fernsehgerät, Bilder etc.) mitgebracht werden. Dadurch wird schnell eine vertraute Umgebung geschaffen und dem Pflegebedürftigen wird das Gefühl gegeben "Daheim zu sein".
ein Pflegebett, ein Nachttischschrank, ein Kleiderschrank, eine Kommode, ein Tisch mit zwei Stühlen und eine Garderobe.
Um dem Pflegebedürftigen das Einleben in sein neues Zuhause zu erleichtern, begrüßen wir es, wenn kleine Einrichtungsgegenstände (Stehlampe, Sessel, Fernsehgerät, Bilder etc.) mitgebracht werden. Dadurch wird schnell eine vertraute Umgebung geschaffen und dem Pflegebedürftigen wird das Gefühl gegeben "Daheim zu sein".

Startseite
Dienstleistungen
Stellenangebote
Firmenverbund
Kontakt
Holger Dehn
